Verwaltungsgerichtshof 82/01/0141

82/01/0141Verwaltungsgerichtshof17.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/01/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982010141.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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