Verwaltungsgerichtshof 82/01/0014

82/01/0014Verwaltungsgerichtshof11.07.1984

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/01/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982010014.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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