Verwaltungsgerichtshof 81/17/0203

81/17/0203Verwaltungsgerichtshof18.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/17/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die von der Magistratsdirektion der Stadt Wien namens der Abgabenberufungskommission eingebrachte Gegenschrift und das darin enthaltene Kostenersatzbegehren werden zurückgewiesen.

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