Verwaltungsgerichtshof 81/17/0077

81/17/0077Verwaltungsgerichtshof20.12.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/17/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981170077.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Gegenschriften sowie die darin gestellten Kostenersatzbegehren der Magistratsdirektion der Stadt Wien werden zurückgewiesen.

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