Verwaltungsgerichtshof 81/17/0076

81/17/0076Verwaltungsgerichtshof25.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/17/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Erektion zu ersetzen.

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