Verwaltungsgerichtshof 81/17/0012

81/17/0012Verwaltungsgerichtshof18.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/17/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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