Verwaltungsgerichtshof 81/16/0077

81/16/0077Verwaltungsgerichtshof22.04.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/16/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.