Verwaltungsgerichtshof 81/16/0060

81/16/0060Verwaltungsgerichtshof06.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/16/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981160060.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der hilfsweise gestellte "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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