Verwaltungsgerichtshof 81/15/0118

81/15/0118Verwaltungsgerichtshof16.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/15/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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