Verwaltungsgerichtshof 81/15/0092

81/15/0092Verwaltungsgerichtshof26.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/15/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1981150092.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.