Verwaltungsgerichtshof 81/15/0072

81/15/0072Verwaltungsgerichtshof28.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/15/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.485,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.