Verwaltungsgerichtshof 81/15/0059

81/15/0059Verwaltungsgerichtshof21.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/15/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981150059.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von je S 8.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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