Verwaltungsgerichtshof 81/15/0038

81/15/0038Verwaltungsgerichtshof11.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/15/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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