Verwaltungsgerichtshof 81/14/0143

81/14/0143Verwaltungsgerichtshof03.04.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/14/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1981140143.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.715,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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