Verwaltungsgerichtshof 81/14/0089

81/14/0089Verwaltungsgerichtshof22.03.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/14/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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