Verwaltungsgerichtshof 81/13/0194

81/13/0194Verwaltungsgerichtshof17.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/13/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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