Verwaltungsgerichtshof 81/13/0159

81/13/0159Verwaltungsgerichtshof24.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/13/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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