Verwaltungsgerichtshof 81/13/0081

81/13/0081Verwaltungsgerichtshof14.10.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/13/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981130081.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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