Verwaltungsgerichtshof 81/13/0021

81/13/0021Verwaltungsgerichtshof24.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/13/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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