Verwaltungsgerichtshof 81/12/0194

81/12/0194Verwaltungsgerichtshof29.03.1982

Regest

Befangenheit von Sachverständigen Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/12/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 900,-- zu gleichen Teilen (also je S 450,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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