Verwaltungsgerichtshof 81/12/0183

81/12/0183Verwaltungsgerichtshof14.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/12/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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