Verwaltungsgerichtshof 81/12/0148

81/12/0148Verwaltungsgerichtshof14.09.1981

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/12/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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