Verwaltungsgerichtshof 81/12/0052

81/12/0052Verwaltungsgerichtshof14.09.1981

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Amtssachverständiger Person Bejahung Arbeitercottage - Denkmalschutz Arbeitercottage - Denkmalschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/12/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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