Verwaltungsgerichtshof 81/11/0080

81/11/0080Verwaltungsgerichtshof30.03.1982

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/11/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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