Verwaltungsgerichtshof 81/11/0056

81/11/0056Verwaltungsgerichtshof06.07.1982

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/11/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1982

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.