Verwaltungsgerichtshof 81/11/0033

81/11/0033Verwaltungsgerichtshof27.10.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/11/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.