Verwaltungsgerichtshof 81/10/0136

81/10/0136Verwaltungsgerichtshof12.12.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/10/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1981100136.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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