Verwaltungsgerichtshof 81/10/0111

81/10/0111Verwaltungsgerichtshof09.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/10/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfange seiner Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verfassungsgerichtshof abzutreten, wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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