Verwaltungsgerichtshof 81/10/0101

81/10/0101Verwaltungsgerichtshof12.09.1983

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius Verbot der reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/10/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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