Verwaltungsgerichtshof 81/10/0003

81/10/0003Verwaltungsgerichtshof06.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/10/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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