Verwaltungsgerichtshof 81/09/0021

81/09/0021Verwaltungsgerichtshof11.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/09/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird gegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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