Verwaltungsgerichtshof 81/07/0222

81/07/0222Verwaltungsgerichtshof21.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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