Verwaltungsgerichtshof 81/07/0209

81/07/0209Verwaltungsgerichtshof27.04.1982

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Weisungsgebundenheit Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeitinfolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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