Verwaltungsgerichtshof 81/07/0200

81/07/0200Verwaltungsgerichtshof14.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.580,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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