Verwaltungsgerichtshof 81/07/0183

81/07/0183Verwaltungsgerichtshof02.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 600,-- (zusammen daher S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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