Verwaltungsgerichtshof 81/07/0181

81/07/0181Verwaltungsgerichtshof17.04.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.325,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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