Verwaltungsgerichtshof 81/07/0179

81/07/0179Verwaltungsgerichtshof02.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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