Verwaltungsgerichtshof 81/07/0162

81/07/0162Verwaltungsgerichtshof19.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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