Verwaltungsgerichtshof 81/07/0138

81/07/0138Verwaltungsgerichtshof06.07.1982

Regest

Sachverständiger Kollegialorgan Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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