Verwaltungsgerichtshof 81/07/0133

81/07/0133Verwaltungsgerichtshof17.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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