Verwaltungsgerichtshof 81/07/0132

81/07/0132Verwaltungsgerichtshof10.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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