Verwaltungsgerichtshof 81/07/0131

81/07/0131Verwaltungsgerichtshof24.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1981

Spruch

Der Bescheid wird, soweit er mit Beschwerde angefochten wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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