Verwaltungsgerichtshof 81/07/0126

81/07/0126Verwaltungsgerichtshof10.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1981070126.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.200, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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