Verwaltungsgerichtshof 81/07/0113

81/07/0113Verwaltungsgerichtshof10.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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