Verwaltungsgerichtshof 81/07/0112

81/07/0112Verwaltungsgerichtshof20.10.1981

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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