Verwaltungsgerichtshof 81/07/0108

81/07/0108Verwaltungsgerichtshof03.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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