Verwaltungsgerichtshof 81/07/0102

81/07/0102Verwaltungsgerichtshof12.01.1982

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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