Verwaltungsgerichtshof 81/07/0096

81/07/0096Verwaltungsgerichtshof01.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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