Verwaltungsgerichtshof 81/07/0091

81/07/0091Verwaltungsgerichtshof03.11.1981

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1981

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 8.935,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren beider Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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