Verwaltungsgerichtshof 81/07/0083

81/07/0083Verwaltungsgerichtshof31.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von je S 1.200,-- (insgesamt S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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